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Die FMS Wertmanagement ist als Anstalt des öffentlichen Rechts verpflichtet, die einschlägigen Vorschriften des öffentlichen Vergaberechts (Kartellvergaberecht) anzuwenden.
Für Beschaffungen der FMS Wertmanagement gelten insbesondere die Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) sowie die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Ab Erreichen eines bestimmten Schwellenwertes ist die FMS Wertmanagement daher verpflichtet, ihre Aufträge im Wege nationaler oder europaweiter Vergabeverfahren zu vergeben.
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