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FMS Wertmanagement erhöht das geplante Kapitalmarkt-Emissionsvolumen für 2017

München, den 08. August 2017

Im Zeitraum Januar bis Ende Juli 2017 konnte die bundeseigene Abwicklungsanstalt FMS Wertmanagement (FMS-WM) am Kapitalmarkt ein Refinanzierungsvolumen in Höhe von 15,4 Mrd. Euro platzieren. Das ursprünglich für das gesamte Geschäftsjahr 2017 geplante Emissionsvolumen von rund 12 Mrd. Euro wird auf eine Zielgröße von 19 Mrd. Euro erhöht.

Die FMS-WM profitierte im Euro-Markt in einem Umfeld mit politischen Unsicherheiten und volatilen Marktbedingungen von einer gestiegenen Investoren-Nachfrage für liquide und sichere Wertpapiere. In der Währung Britisches Pfund, die in 2017 bisher rund 21 Prozent des Emissionsvolumens ausmachte, konnte der Umfang der geplanten Mittelaufnahmen bereits vollständig eingeworben werden. Weitere 36 Prozent entfielen auf US-Dollar-Emissionen, 43 Prozent auf den Euro. Im weiteren Jahresverlauf sollen insbesondere zusätzliche Mittel in Euro sowie in Britischen Pfund begeben werden.

Es ist vorgesehen, dass die längerfristige Refinanzierung der FMS-WM in EUR ab 2019 über die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH bereitgestellt wird. Aus diesem Grund beschränkt sich die FMS-WM mit ihren Mittelaufnahmen am Kapitalmarkt in Euro auf Laufzeiten von maximal drei Jahren. Die längerfristige Aufnahme von Fremdwährungen, insbesondere GBP und USD, sowie die kurzfristige Mittelbeschaffung über die Geldmärkte, wird die FMS-WM wie bisher selbst durchführen.

Die FMS-WM wurde im Jahr 2010 mit dem Ziel gegründet, die zum 1. Oktober 2010 von der Hypo Real Estate-Gruppe übernommenen Risikopositionen und Geschäftsbereiche abzuwickeln. Als wirtschaftlich selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts definiert sie eigenständig die jeweils optimalen Abwicklungsstrategien und setzt diese um. Dabei gilt die Maxime: Ertragschancen nutzen und Verluste minimieren. Die FMS-WM wird von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung FMSA beaufsichtigt. Für den Ausgleich von bei der Abwicklung entstehenden Verlusten gilt eine unbegrenzte Nachschusspflicht des Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) gemäß § 8a des Gesetzes zur Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMStFG).

Bei Rückfragen steht Ihnen Andreas Henry, Head of Communications, unter der Telefonnummer 089-9547627-250 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zur Verfügung.