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Governance

Die Governance der FMS Wertmanagement ergibt sich aus ihrem Statut. Organe der FMS Wertmanagement sind der Verwaltungsrat und der Vorstand.

Aufsicht

Der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) stehen als erweiterter Rechtsaufsicht der FMS Wertmanagement umfassende Informations-, Kontroll- und Prüf- sowie Weisungsrechte zu. Die FMSA genehmigt Änderungen des Abwicklungsplans und wird bei strategisch wichtigen Entscheidungen einbezogen, welche die Geschäftstätigkeit der FMS Wertmanagement betreffen. Die FMS Wertmanagement informiert die Aufsichtsbehörde regelmäßig über die laufende Geschäftstätigkeit und legt ihr den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Prüfungsbericht vor. Kraft des Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der FMSA wurde die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH (Finanzagentur) mit der Trägerschaft der FMSA beliehen. Die Finanzagentur hat die Verwaltung des Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS bzw. SoFFin) übernommen.

Die FMS Wertmanagement unterliegt gemäß Stabilisierungsfondsgesetz (StFG) bestimmten Anforderungen des Kreditwesengesetzes, des Wertpapierhandelsgesetzes und des Geldwäschegesetzes und unterliegt insoweit der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat erfüllt seine Aufgabe als Aufsichtsorgan der FMS Wertmanagement in Einklang mit den gültigen Gesetzen sowie dem Statut der FMS Wertmanagement. Neben den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten berät der Verwaltungsrat den Vorstand der FMS Wertmanagement bei Themen von besonderer strategischer Relevanz. An den Sitzungen des Verwaltungsrats nehmen in ihrer Funktion als erweiterte Rechtsaufsicht und als gesetzliche Vertreter des Eigentümers in der Regel auch nicht stimmberechtigte Mitarbeiter der FMSA teil. Dies unterstützt den reibungslosen Informationsfluss zwischen dem Eigentümer, der erweiterten Rechtsaufsicht und der FMS Wertmanagement. Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern. Der Verwaltungsrat hat den Vorstand der FMS Wertmanagement zu beraten und seine Geschäftsführung zu überwachen. Er ist ferner zuständig für

  • die Entscheidung über den Abwicklungsplan und Abweichungen vom Abwicklungsplan,
  • den Beschluss über den Abwicklungsjahresbericht,
  • die Berufung und Abberufung der Vorstandsmitglieder,
  • den Erlass der Geschäftsordnung für den Vorstand,
  • die Bestellung des Abschlussprüfers und Feststellung des Jahreabschlusses,
  • die Feststellung der Schlussrechnung.

Der Verwaltungsrat kann außerdem in Angelegenheiten von besonderer Bedeutung, für die der Vorstand zuständig ist, die Beschlussfassung im Einzelfall oder generell für den Verwaltungsrat vorsehen. Die Kompetenz des Vorstands zur rechtswirksamen Vertretung der FMS Wertmanagement im Außenverhältnis bleibt davon unberührt.

Mitglieder des Verwaltungsrates

  • Dr. Michael Kemmer (Vorsitzender)
    Diplom-Kaufmann
  • Dr. Tammo Diemer (Stellvertretender Vorsitzender)
    Geschäftsführer der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH 
  • Dr. Axel Berger
    Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Dr. Frank Czichowski
    Diplom-Volkswirt
  • Sandra Gransberger
    Geschäftsführende Direktorin der ATHELIOS Vermögensatelier SE
  • Eva Grunwald
    Geschäftsführerin der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH
  • Dr. Diana Kapsa
    Head of Credit Risk Methodology der UBS Group

Schnellkontakt

FMS Wertmanagement AöR
Prinzregentenstrasse 56
80538 München

Tel: +49 (0) 89 / 9547627 - 0
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