Unser Auftrag
Als Reaktion auf die Finanzmarktkrise räumte der Gesetzgeber im Herbst 2008 deutschen Kreditinstituten die Möglichkeit ein, Risikopositionen und nicht strategienotwendige Geschäftsbereiche auf eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige Abwicklungsanstalt zu übertragen. Die FMS Wertmanagement wurde am 8. Juli 2010 als bundeseigene Abwicklungsanstalt für die verstaatlichte Hypo Real Estate Holding AG (HRE-Gruppe) gegründet.
Zum 1. Oktober 2010 übernahm sie von der HRE-Gruppe und deren Tochterunternehmen und Zweckgesellschaften im In- und Ausland Risikopositionen und nicht strategienotwendige Geschäftsbereiche im Nominalwert von EUR 175,7 Mrd., außerdem kurzfristige Refinanzierungsmittel im entsprechenden Umfang sowie zugehörige Derivate zu Absicherungszwecken. Die FMS Wertmanagement wickelt das übertragene Portfolio nach wirtschaftlichen Grundsätzen wertschonend ab. Der ursprünglich von der HRE-Gruppe aufgestellte Abwicklungsplan war auf eine Laufzeit von zehn Jahren ausgelegt. Der in dieser Periode nicht abgewickelte Teil des Portfolios sollte zum Ende der Laufzeit buchwertneutral verkauft werden. Die FMS Wertmanagement hat den Abwicklungsplan mit den im ersten Jahr gewonnenen Erkenntnissen überarbeitet und insbesondere an die langen durchschnittlichen Laufzeiten der Portfolio-Bestandteile angepasst. Der gegebene Zeithorizont erlaubt es, das Portfolio ohne Termindruck zu wirtschaftlich günstigen Zeitpunkten abzuwickeln und so im Interesse des Steuerzahlers bestmögliche Wertschöpfung zu erzielen.
„Der Abwicklungsanstalt obliegt die Aufgabe, von der Hypo Real Estate Holding AG und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen und Zweckgesellschaften im In- und Ausland (zusammen die HRE-Gruppe) zum Zwecke der Stabilisierung der HRE-Gruppe und der Stabilisierung des Finanzmarktes Risikopositionen und nichtstrategienotwendige Geschäftsbereiche (übernommenes Vermögen) zu übernehmen und gewinnorientiert zu verwerten und abzuwickeln.“
§2 Abs. 1 Statut der FMS Wertmanagement: "Aufgabe, Geschäfte, Geltung Kreditwesengesetz''
Die FMS Wertmanagement refinanziert sich sowohl an den Geld- als auch den Kapitalmärkten. Neben kurzfristigen, unbesicherten Mittelaufnahmen kommen an den Geldmärkten insbesondere Repo-Transaktionen zum Einsatz. Darüber hinaus begibt die FMS Wertmanagement in den mittel- und langfristigen Laufzeitsegmenten Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen.
Die FMS Wertmanagement wird von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung FMSA beaufsichtigt, der umfassende Informations-, Kontroll- und Prüf- sowie Weisungsrechte zustehen. So bestimmt die FMSA unter anderem die Besetzung des Verwaltungsrats, genehmigt Änderungen des Abwicklungsplans und wird bei strategisch wichtigen Entscheidungen einbezogen. Neben der FMSA als Rechtsaufsicht nimmt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Rolle als Fachaufsicht ein.
Für den Ausgleich von bei der Abwicklung entstehenden Verlusten gilt eine unbegrenzte Nachschusspflicht des Finanzmarktstabilisierungsfonds FMS bzw. SoFFin gemäß § 8a des Gesetzes zur Errichtung eines Finanzmarkt- und eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Stabilisierungsfondsgesetz - StFG). Dies spiegelt sich auch im Statut der FMS Wertmanagement wider, wo es unter § 7 Abs.1 heißt: „Der SoFFin ist gegenüber der Abwicklungsanstalt sowie gegenüber der FMSA bis zur Auflösung der Abwicklungsanstalt […] verpflichtet, […] sämtliche Verluste auszugleichen.“
Dies stellt sicher, dass die FMS Wertmanagement jederzeit ihre fälligen Verbindlichkeiten vollständig und rechtzeitig begleichen kann.
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